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Gerichtsurteil: HSV-Ultra durfte sein „ACAB"-Banner zeigen
2014 stürmte die Polizei wegen des Banners den HSV-Block. Nun beruft sich das Amtsgericht auf das Verfassungsgericht: Das ACAB-Transparent war erlaubt.
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2014 stürmte die Polizei wegen des Banners den HSV-Block. Nun beruft sich das Amtsgericht auf das Verfassungsgericht: Das ACAB-Transparent war erlaubt.