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Dschihadismus

"An den Haaren herbeigezogen" - Die Anklage gegen den Terrorverdächtigen Abid T.

Nach einem VICE-Bericht übernahm der bekannte Anwalt Wolfgang Blaschitz die Verteidigung des angeblichen IS-Kuriers. Eine Durchsicht des Aktes zeigt: Der Fall von Abid T. bleibt seltsam.
Foto via Facebook | mit freundlicher Genehmigung

Update 6. August 2018: Nach zwei Jahren Untersuchungshaft wurde Abid T. nun in Salzburg freigesprochen. Mehr lest ihr hier.

In das Verfahren des 27-jährigen Marokkaners, der wegen angeblichen Kontakten zum Netzwerk der Pariser Terroranschläge seit über neun Monaten – und trotz fertiger Anklage – in der Justizanstalt Wels in U-Haft sitzt, ist Bewegung gekommen. Ein Prozesstermin steht seit Kurzem fest, wie sein Anwalt Wolfgang Blaschitz gegenüber VICE bestätigt: Die Verhandlung am Salzburger Landesgericht ist für den 19. und 20. Juni angesetzt.

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Blaschitz, der als Anwalt schon in Dutzenden Prozessen gegen mutmaßliche Dschihadisten tätig war, übernahm die Verteidigung, nachdem VICE im vergangenen März ausführlich über den Fall berichtet hatte und auch mit Angehörigen des Verdächtigen sprach. Die Beurteilung des Anwalts: "Der Terrorverdacht wurde von der Staatsanwaltschaft an den Haaren herbeigezogen. So eine schwache Anklage ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht untergekommen."

Die Vorwürfe gegen Abid T. klingen heftig. Er soll sich zwei verhinderten IS-Attentätern, die sich bei den Anschlägen von Paris im November 2015 in die Luft sprengen hätten sollen, "angeschlossen haben", beziehungsweise deren "geplante Weiterreise koordiniert und erforderliche Informationen bereitgestellt haben." Passiert sei all dies in einer Salzburger Asylunterkunft "mindestens seit Dezember 2015."

"So eine schwache Anklage ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht untergekommen."

Als gesichert gilt mittlerweile, dass sich damals tatsächlich zwei Dschihadisten der IS-Terrormiliz im Salzburger Flüchtlingsquartier aufhielten. Der Algerier Adel H., sowie der Pakistaner Muhammad U. waren hier am 14. November 2015 – also einen Tag nach den Pariser Anschlägen – gestrandet, nachdem sie zuvor mit zwei anderen Terroristen von Syrien nach Europa reisten, von den griechischen Behörden jedoch als "falsche Syrer" identifiziert und für einige Zeit aufgehalten wurden. Die österreichische Polizei nahm H. und U. auf Hinweis französischer Geheimdienste dann am 10. Dezember 2015 in Salzburg fest und lieferte sie im Sommer 2016 nach Paris aus.

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Die heimische Justiz hält jedoch gleich drei weitere Personen, die sich im selben Flüchtlingsheim befanden, für deren Komplizen und erhob gegen sie Anklage. Zunächst sind das der Marokkaner Kamal A. und der Algerier Youcef B. Sie wurden vor Kurzem in Salzburg in erster Instanz zu sechs und sechseinhalb Jahren verurteilt, bestritten bis zum Schluss alle Anschuldigungen. Beim dritten, separat Verfolgten handelt es sich um Abid T.

Der Grund für die Vorwürfe gegen alle drei: Sie sollen zu den ausgelieferten Terroristen Adel H. und Muhammad U. während des Aufenthalts in der gemeinsamen Unterkunft in verschiedener Form Kontakt gehabt haben. Die Ermittler sehen darin ein bewusstes Aufeinandertreffen und ein Austauschen von logistischen, IS-relevanten Kontakten. Die drei Angeklagten, die nachweislich nicht aus Syrien, sondern aus den Heimatländern Marokko und Algerien nach Europa gekommen waren, behaupten in Einvernahmen und vor Gericht hingegen von sporadischen und zufälligen Interaktionen, zu denen es unter Nordafrikanern in dem Asylquartier eben gekommen sei.

Kamal A. und Youcef B. seien ihrerseits vor allem durch eine Brieftasche mit darin befindlicher SIM-Karte verdächtig geworden, die Adel H. bei seiner Verhaftung dem anwesenden Kamal A. reichte und die eigentlich Youcef B. gehört haben soll. Dieses Verhalten bezeichnen die Beamten nachträglich als "konspirativ", darauf gespeicherte Kontakte als "IS-relevant", weshalb man sie Tage später ebenfalls verhaftete.

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Im Fall von Abid T., dessen Verhandlung erst bevorsteht, liegen VICE dessen Einvernahme und die Anklageschrift vor. Die Durchsicht der Akten zeigt, dass sich die Vorwürfe gegen T. doch eher vage halten und auch nicht frei von Widersprüchen sind.

Zwei verdächtige Telefonnummern und ein Foto

Am 24. August 2016 wird Abid T. von den österreichischen Ermittlern zum ersten Mal einvernommen. Er erzählt vom Weg seiner Heimatstadt Nador über die Balkanroute bis zum Flüchtlingslager in Salzburg, wo er gemeinsam mit Freunden aus Marokko in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember eingetroffen sei. Der Zeitpunkt wurde später durch eine Telefonauswertung bestätigt. Der 10. Dezember war bereits der Tag, an dem die verhinderten IS-Terroristen Adel H. und Muhammad U. dort verhaftet wurden. Wie es zum Kontakt mit dem Algerier Adel H. gekommen sei, erklärt er in der Einvernahme so:

Ich wollte am nächsten Tag mein Handy aufladen und hatte kein Ladekabel. Ich fragte herum und ein Algerier hat mir angeboten, das Handy aufzuladen. Der wohnte in einem anderen Raum. Ich blieb dort 5-6 Minuten und führte Smalltalk. Er nahm mein Handy und steckte es an.

Ich ging dann ins Freie. Einige Zeit später kam ich zurück, da war aber nur mehr die Polizei. Es war viel Polizei dort. Ein Polizist machte mir klar, dass ich den Raum nicht betreten soll. Später ging ich nochmal in das Zimmer und fragte nach meinem Handy. Der Algerier wurde von der Polizei festgenommen, sagte man mir. Jemand anderes sagte mir, dass die Polizei auch mein Handy mitgenommen hat.

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Abid T. hatten die Behörden zu diesem Zeitpunkt nicht auf dem Radar. Sie beschlagnahmten jedoch sein Smartphone, welches sich bei den Verhafteten befand. Später geriet durch die Auswertung des Handys auch er in den Verdacht der Ermittler. Konkret werden in Einvernahme und Anklage dazu vor allem zwei Telefonnummern genannt.

  • Einerseits geht es um eine algerische Telefonnummer , die T. ohne spezifische Ländervorwahl gespeichert gehabt hätte. Er hätte diese Nummer gelöscht, sagen die vernehmenden Beamten, sie sei nachträglich jedoch durch die IT-Forensik sichtbar gemacht worden. Die selbe algerische Nummer soll sich auf der besagten, algerischen SIM-Karte von Youcef B. befunden haben, ohne diese Nummer näher einzuordnen. In der Einvernahme kann Abid T. dazu nichts sagen, weiß die Nummer als solches nicht einzuordnen.

In der Anklageschrift werden zu dieser Nummer dann interessanterweise andere Angaben gemacht. Sie wird darin als Rufnummer der SIM-Karte selbst genannt, nicht als darauf gespeicherter Kontakt. Auch wird nicht mehr behauptet, dass T. sie gelöscht hätte. Dafür sieht die Anklage das Fehlen einer Ländervorwahl als Indiz, dass Abid T. Youcef B. "aus Algerien bekannt sei, sonst hätte dieser kaum die Rufnummer ohne internationale Vorwahl gespeichert." Ein Zusammenhang, den Verteidiger Blaschitz als "besonders absurd" bezeichnet: "Wie oft passiert das, das man eine Nummer ohne Ländervorwahl einspeichert?"

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"Man hätte gegen die Anklage beeinspruchen müssen. So wird man in der Hauptverhandlung zu klären haben, was Wahrheit und was Dichtung ist."

Zu den unterschiedlichen Angaben in Einvernahme und Anklage sagt Blaschitz: "Generell hätte man gegen die Anklage beeinspruchen müssen. Da dies der Verfahrenshilfeverteidiger nicht gemacht hat, wird man in der Hauptverhandlung zu klären haben, was Wahrheit und was Dichtung ist." Die Telefonauswertung von T.s Handy liege dem Verteidiger im Detail derzeit nicht vor.

  • Beim zweiten, für die Behörden verdächtigen Kontakt handelt es sich um eine griechische Nummer, die T. unter dem Namen "STELA" eingespeichert haben soll. Auch diese sei gelöscht, aber wiederhergestellt worden, heißt es diesmal so auch in der Anklageschrift. Derselbe Kontakt sei auf der algerischen SIM-Karte auch unter dem Namen gespeichert gewesen. Außerdem wird ausgeführt, dass die Nummer auch auf dem Handy eines bereits in Belgien verurteilten IS-Mannes namens Omar Damache gespeichert war. Abid T. gibt an, sich an die Nummer und den Namen ebenfalls nicht erinnern zu können, fügt jedoch hinzu:

"Ich habe in Griechenland mehrere Nummern bekommen und kontaktiert, von Personen, die gefälschte Papiere zur Weiterreise besorgen konnten. Es kann sein, dass das so eine Nummer war."

So sieht es zumindest auch sein Anwalt Wolfgang Blaschitz: "Die Nummer an sich ist kein nachweislicher Terrorkontakt. Es kann sich etwa um einen Schlepper oder einen Fälscher handeln. Solche Nummern zirkulierten ja schließlich unter den Personen entlang der Balkanroute."

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  • Und schließlich ist da noch ein Foto, das Abid T.s "Affinität für die radikal-islamistische Ideologie" unterstreichen soll. Es wurde ebenfalls auf seinem beschlagnahmten Handy gefunden und zeigt einige IS-Kämpfer und den arabischen Schriftzug "Eilt, DAESH in Marokko." Der Angeklagte sagt dazu: "Ich kann mich an das Bild nicht erinnern. Ich habe damit nichts zu tun. Vielleicht hat das jemand aus Spaß gemacht." Die Ermittler bemerken, dass das Bild von einer "noch nicht bekannten Quelle übermittelt wurde." Sein Anwalt erklärt sich das Bild damit, dass man über größere WhatsApp-Gruppen alle möglichen Bilder erhält, ohne dies zu wollen. Das Bild zeigt einen bekannten IS-Terroristen namens Abu Abdul Rahman, es findet sich im Netz auf vielen Nachrichtenseiten zur Bebilderung der Terrororganisation.

Er habe "zielgerichtet nach der Gruppe rund um Adel H. gesucht"

Verdächtig machte sich Abid T. laut Anklage dann vor allem auch noch dadurch, dass er sich in Österreich nicht als Flüchtling registrieren ließ. Dazu heißt es:

In diesem Lager durften sich nur registrierte Personen aufhalten. In den Registrierungslisten scheint der Angeklagte aber nicht auf. Es ist daher davon auszugehen, dass er zielgerichtet nach der Gruppe rund um Adel H. gesucht und nicht daran gedacht hatte, sich hier in Salzburg länger als nötig aufzuhalten.

Die fehlende Registrierung kann dafür als Argument allein aber nicht herhalten. Wie sich etwa im Verfahren gegen Kamal A. und Youcef B. herausstellte, war in dem Asylquartier nämlich genau das Gegenteil der Fall: Laut einem Polizeibericht selbst wurden Personen dort außer in Ausnahmefällen überhaupt nicht registriert.

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Das Ziel von T.s Reise aus Marokko sei auch nie Österreich, sondern Belgien gewesen, wie Verwandte im Gespräch mit VICE beteuern. Dort wurde er auch erst am 7. Juli 2016 verhaftet und nach Österreich überstellt. Zuvor lebte er über ein halbes Jahr bei einem Bruder in Brüssel. Ein europäischer Haftbefehl war nach Auswertung seines Handys gegen ihn erlassen worden. Über sein Facebook-Profil teilte er in dieser Zeit aber offensichtlich unbekümmert und öffentlich Fotos über seinen Verbleib. In Salzburg war T. nach der Verhaftung von Adel H. und Muhammad U. noch zwei Nächte geblieben, ehe er mit den Bekannten aus Marokko weitergereist sei.

Die Anklage sieht zwischen den fünf Personen Adel H., Muhammad U., Kamal A., Youcef B. und Abid T. jedenfalls ein bewusstes Aufeinandertreffen, um nach der verhinderten Weiterreise von H. und U. eine Terrorzelle zu "re-organisieren". Die gemeinsame IS-Verbindung soll sich vor allem durch Überschneidungen in den Telefonkontakten erklären, sowie durch unterschiedlich ausgeprägten, persönlichen Kontakt im Asylquartier.

Was aber fehlt, sind gemeinsame Verbindungen oder eine Koordinierung zwischen den Personen im Vorfeld des Aufeinandertreffen in Salzburg, auch in den ausgewerteten Telefondaten. Wenn der selbsternannte IS unterschiedliche Personen aus unterschiedlichen nordafrikanischen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Kamal A. reiste etwa am 2. November, Abid T. am 20. November aus Marokko aus) in ein bestimmtes Flüchtlingslager nach Salzburg lotst, um zwei gestrandete Terroristen aus Syrien "logistisch und psychologisch" zu unterstützen, wäre eine Vorgeschichte oder Gefährderprofile der betroffenen Personen doch plausibel.

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Die Anklage spricht im Fall von Abid T. aufgrund des Fehlens solcher Belege auch nur von einer IS-Mitgliedschaft "seit mindestens Dezember 2015". Diese soll also jedenfalls durch den Kontakt mit Adel H. am Tag dessen Verhaftung entstanden sein.

Das kann ein ganz einfacher Zufall gewesen sein, an den die Behörden nicht glauben. Das ist im Falle einer solch gefährlichen Person nur verständlich. Die Indizien, die Anwalt Blaschitz als "an den Haaren herbeigezogen" sieht, sind aber in der Tat alles andere als umfangreich. Sollte Abid T. tatsächlich nie eine bewusste Terrorverbindung gehabt haben, wird er in seinem Prozess für die zwei überschneidenden Telefontakte aber sicher plausiblere Erklärungen liefern müssen, als gar keine.

Abid T. will Chefplaner der Paris-Anschläge in Salzburg gesehen haben

Als ziemlich skurril mutet dann noch Situation in T.s Einvernahme an, die von der Anklage als "bemerkenswert" bezeichnet wird. T. werden nacheinander Fotos von Personen gezeigt und er wird gefragt, ob er sie kenne. Darunter sind auch Bilder von Paris-Attentätern. T. verneint meist sofort. Youcef B. will er nicht erkennen, bei Kamal A. ist er sich nicht sicher, ebenso bei Adel H. Einen scheint er aber gleich zu erkennen. Ausgerechnet dieses Bild zeigt Abdelhamid Abaaoud, den Chef-Planer der Anschläge von Paris. Dazu sagt er:

Der kommt mir bekannt vor. Den habe ich in Salzburg gesehen, außerhalb der Wohnräume. Das war an dem Morgen, wo wir von dem Schlepper abgeholt worden sind. Er trug die Weste von meinem Freund Said, die ihm am Abend zuvor im Lager samt Rucksack gestohlen wurde. Said stellte ihn zur Rede.

Was kann diese Information bedeuten? Sollte Abid T. der Anklage lautend ein IS-Kurier des Pariser Netzwerkes sein, hätte er damit Kenntnis über seinen obersten Chef Abdelhamid Abaaoud signalisiert, die Behörden vielleicht auf eine falsche Spur geführt, die so aber absolut keinen Sinn macht. Jeder Terror-Ermittler musste im Sommer 2016 sofort wissen, dass Abaaoud bereits im November 2015 in Paris getötet wurde und auch nicht einige Zeit danach in Salzburg sein konnte.

Was ansonsten noch möglich ist: Abid T. hat von dem Terroristen keine Ahnung und hat das Bild schlichtweg verwechselt. Eine vage Idee, ein falscher Schluss. Dies träfe in dem Fall dann wohl auch auf die gesamte Anklage zu.

Thomas bei Twitter: @t_moonshine