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Fußball

Knallharte Klauseln, die in Max Kruses Vertrag mit Werder Bremen stehen sollten

Im letzten Jahr haben Max Kruse so einige Skandale erschüttert. Sein dennoch überbordendes Selbstbewusstsein könnte dem Abstiegskandidaten Werder Bremen teuer zu stehen kommen. Da helfen nur noch Vertragsklauseln.
Foto: Imago

Max Kruse, wir nennen ihn redaktionsintern nur noch „die Lerche mit dem Teil", befindet sich aktuell bei Werder Bremen zum Medizincheck. Klaus Allofs hat es also geschafft, sich nach nur einer Saison von seinem Enfant Terrible loszusagen und ihn zu seinem ehemaligen Arbeitgeber abzuschieben.

Und natürlich nehmen ihn die Bremer mit offenen Armen auf. Denn nachdem man dem Abstieg in der abgelaufenen Saison erst am letzten Spieltag von der Schippe springen konnte, ist jede Verstärkung gerne gesehen. Damit Kruse aber auch wirklich zur Verstärkung wird, werden ihm die Bremer gewisse Verhaltensregeln mit auf den Weg geben müssen. Schließlich droht ein Image-Verlust, der weitaus schlimmer sein könnte als ein Bundesliga-Abstieg. Und außerdem hat er es sich mit so ziemlich allen Trainern, die er in den letzten Jahren hatte, verscherzt. Bevor die Tinte also trocken ist, sollten die Verantwortlichen von Werder dringendst auf uns hören und diese Vertragsklauseln einbauen.

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Die Pimmel-Klausel

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, sich bei fotografischen Selbstporträts auf die Gesicht- und Oberkörperpartie zu beschränken. Zudem wird dem Arbeitnehmer untersagt, Videos von intimen Körperpartien aufzunehmen und diese an andere Smartphone-Nutzer weiterzuleiten. Insbesondere dann, wenn besagte intime Körperteile vom Arbeitnehmer rhythmisch durchgeknetet werden (die sogenannte Maxi-King-Zusatzklausel)

Die Poker-Klausel

Der (Fußball-)Spieler Max Kruse verpflichtet sich dazu, während der Vertragslaufzeit von Glücksspiel aller Art Abstand zu nehmen. Einzig und allein das Spielen von Mau-Mau und Uno bis zu Beträgen von 1.000 Euro werden ihm von Arbeitgeber gestattet. Größere Beträge dürfen nur mit Monopoly-Geldscheinen gesetzt werden.

Die Taxi-Klausel

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, bei der Mitnahme von Geldsummen über 1.000 Euro auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten. Insbesondere die Inanspruchnahme von Taxis ab 22 Uhr wird vom Arbeitgeber ausdrücklich untersagt.

Die Tinder-Klausel

Der Arbeitgeber gestattet dem Arbeitnehmer—und begrüßt ausdrücklich—die Benutzung des mobilen Dating-Dienstes zum Kennenlernen von Menschen in der näheren Umgebung, „Tinder". Zur Begründung: Anwender der App können keine potentiell rufschädigenden Videos hochladen (siehe Pimmel-Klausel). Zusatzklausel: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Tinder Plus zu abonnieren und als Suchgebiet Hamburg einzustellen. Dergestalt soll sichergestellt werden, dass Bremen nächste Saison Hamburg penetriert.

Die WhatsApp-Klausel

Der Arbeitgeber gestattet dem Arbeitnehmer das Aufnehmen von WhatsApp-Sprachnachrichten—unter der Voraussetzung, dass er sie nicht dazu verwendet, über Geschlechtsverkehr mit Damen aus Fernseh-Kuppelshows zu prahlen.