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Weil ein FCN-Fan spicken will, hängt ihm die Polizei eine Körperverletzung an

Die Polizei warf einem Nürnberger Fan eine Körperverletzung vor, ohne wirkliche Beweise zu haben. Nach einer Hausdurchsuchung fanden sie ein Geständnis: in einer Handybotschaft an seine Klassenkameradin.
Symbolfoto: Imago

„Es gibt Geschichten, die nur der Fußball schreibt", ist eine Redensart, die Spieltag für Spieltag genauso treffend wie ausgelutscht ist. Viele Fußballfans und Allesfahrer würden da wohl gerne noch eine weitere Kategorie hinzufügen: „Geschichten, die nur die Polizei schreibt". Denn an den Wochenenden kommt es schließlich nicht nur zu Geburtstagstorschützen und wilden Aufholjagden auf dem Platz, sondern auch zu willkürlichen Einsätzen oder ungerechtfertigten Kollektivstrafen neben dem Platz. Bei vielen Vereinen entstanden daher aus den Fanszenen heraus die Rechtshilfegruppen, die Fans bei Rechtsfragen rund um den Spieltag beraten. Die „Rot-Schwarze Hilfe" (RSH) aus Nürnberg machte mit einem ihrer abgeschlossenen Fälle nun abermals klar, warum es diese Gruppen gibt.

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„Aus dem Auto herausgezerrt, Festnahme direkt nach einem Heimspiel", schrieb die RSH über die „ruppige" Festnahme ihres Mitglieds Otto Hansig (den Namen haben sie natürlich geändert) in ihrem Post. Die Polizei hatte anhand von Bildern festgestellt, dass Otto bei einem Spiel des 1.FC Nürnberg anwesend war, bei dem es zu einer Körperverletzung kam. „Wohlgemerkt, die Anwesenheit bei dem Spiel und die dortige Nähe zu einer Gruppe, in der man den oder die Täter vermutete, war der Grund für den Verdacht", erklärt die RSH mit Anspielung auf die mangelnden Beweise gegen Otto, der „bis dato nicht gerade als Krawallbruder aufgefallen" und auch nicht den szenekundigen Beamten (SKB) bekannt war. „Obwohl es außer der Tatsache, dass man ein Foto mit der Anwesenheit bei besagtem Spiel hatte, nicht allzu viele Verdachtsmomente gegen Otto persönlich gab, wurde im Anschluss direkt seine Wohnung durchsucht und selbstverständlich auch sein Mobiltelefon ausgewertet."

Spätestens jetzt hätte laut RSH jemandem bei der Polizei wohl auffallen müssen, dass Otto nicht der gesuchte Fan war, der für die Körperverletzung verantwortlich ist. Doch die Auswertung des Handys machte Otto noch verdächtiger. „Nach Auffassung der Ermittler fand sich dort quasi ein Geständnis. Er hatte nämlich einer weiblichen Person eine Nachricht des Inhalts gesendet, dass er in den letzten Tagen etwas Mist gebaut habe und deshalb nunmehr nicht in die erste Reihe wolle", fasst die RSH die Auswertung von Ottos Textnachrichten zusammen. Die Polizei interpretierte die kryptische Nachricht als Geständnis. Sie lasen zwischen den Zeilen, dass Otto die besagte Körperverletzung begangen habe und in Zukunft nicht mehr an vorderster Front – leicht erkennbar und auffallend für die Kameras der Beamten – im Fanblock stehen möchte. Wie sich später aber herausstellte, sollte die Polizei jedoch falsch liegen.

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Der eigentliche Hintergrund von Ottos Nachricht war ein ganz anderer. „Otto, der zu dieser Zeit neben seiner Eigenschaft als Fußballfan auch noch einer schulischen Ausbildung nachging, hatte eine Klassenkameradin kontaktiert, da er bei der nächsten Prüfung aufgrund einer etwas dürftigen Vorbereitung eben nicht in der ersten Reihe sitzen wollte", erklärt die RSH den eigentlichen Hintergrund der Nachricht. „Warum man das nicht möchte, kann sich jeder, der selbst einmal eine Schule besucht hat, sicherlich vorstellen." In den hinteren Reihen kann man in Prüfungen schließlich auf so manch unerlaubtes Mittel zurückgreifen. Eine Hausdurchsuchung lässt sich damit aber nicht begründen.

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Daraufhin wurde auch mal die Mitschülerin von Otto gefragt: „Nachdem in den Akten durch die Polizei bereits vermerkt worden war, dass Otto ja durch diese Nachricht seine Schuld bestätigt habe, wurde auf Antrag des Anwalts eine Vernehmung der Klassenkameradin vorgenommen", so die RSH. „Diese bestätigte den schulischen Hintergrund der Nachricht. Mehr als ein Foto mit der Anwesenheit bei dem Spiel blieb also aktuell nicht übrig." Sicherheitshalber gab er laut RSH-Infos freiwillig auch eine DNA-Probe ab – die bestätigte, dass er nicht in Kontakt mit dem Opfer gekommen war.

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Die Rot-Schwarze Hilfe wurde wegen solcher Fälle ins Leben gerufen. Sie beschreibt sich selbst als „eine übergreifende Solidaritätsgemeinschaft zur Unterstützung von Fans des 1. FC Nürnberg, die aufgrund von Ereignissen bei Glubb-Spielen Probleme mit der Justiz bekommen haben." Neben der juristischen Beratung oder der finanziellen Hilfe bei anstehenden Rechtsanwaltskosten bietet die RSH auch „präventive Arbeit" an, dass „jeder Glubbfan seine Rechte als freier Bürger kennt." Ihr Slogan auf der Website untermauert ihre sehr kritische Haltung gegenüber der Polizei: „Redet nicht mit der Polizei – redet mit uns!" Dazu fordern sie ebenfalls auf: „Die Nürnberger Fanszene muss sich gemeinsam gegen staatliche Repression und Stadionverbote zu Wehr setzen!" Das nötige Know-how stellen unter anderem drei „RSH-Anwälte" sowie Broschüren, eine Telefonhotline und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Rechtshilfen sowie der AG Fananwälte. Diese tagte erst am letzten Wochenende in einer Arbeitsgruppe unter dem Titel „Verteidigung nach dem Schlusspfiff – Sonderstrafrecht für Fußballfans?" auf dem Strafverteidigertag 2017 und stellte eine „prozessuale Ungleichbehandlung" gegenüber Fußballfans fest.

Das Verfahren gegen Otto wurde zwar eingestellt, aber zurück bleiben wohl mehr als eine Hand voll Fragen, die sich vor allem die Polizei stellen muss. Ob die Polizei sich und ihre Arbeit jedoch selbstkritisch hinterfragen wird, darf bezweifelt werden. Denn scheinbar hat man sich auch schon in Ottos Fall wenig dafür interessiert, wie die RSH schreibt: „Otto hat freilich keinerlei Entschuldigung zu hören bekommen."

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Update: Elke Schönwald, leitende Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken, teilte VICE Sports auf Nachfrage mit: „Die Polizei hat im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten korrekt gehandelt. Die Durchsuchung geschah auf Grund eines richterlichen Beschlusses. Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit sind uns nicht bekannt."

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Bei dem ausgewählten Foto handelt es sich um ein Symbolfoto.