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Ice Ice Baby

Fan bekommt Stadionverbot, weil er anzüglich an einem Eis gelutscht haben soll

Die Polizei fühlte sich davon provoziert. Es liege aber keine strafbare Handlung vor, verrät uns der Anwalt des Fans.
Foto: imago | STPP

Stadionverbote klingen meist nach harten Jungs, die mit gewalttätigen Ausschreitungen bei Fußballspielen aufgefallen sind. Doch es gibt auch viele Ausnahmen. Ein Fan wurde mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt, weil er angeblich beim Verzehr eines Eises Oralverkehr vor Polizisten simuliert haben soll. Im Schreiben des Verbandes an den Fan steht wörtlich: "[Sie] steckten sich die Eiswaffel provozierend tief in den Mund, um einen sexuellen Oralverkehr nachzuahmen. Danach gingen Sie an die Fahrzeugfront und wiederholten Ihre Tathandlung." Der angebliche Vorfall fand bereits im Frühjahr statt und wurde jetzt vom Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl öffentlich gemacht. Hüttl ist Mitglied in der "Arbeitsgemeinschaft Fananwälte" und vertritt den betroffenen Fan.

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In den "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" vom DFB finden sich verschiedene Fälle, die ein bundesweites Stadionverbot nach sich ziehen. Darunter fallen zum Beispiel Straftaten unter Anwendung von Gewalt, Nötigung, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz oder Hausfriedensbruch. Von einfachen Provokationen ist keine Rede. Auch Dr. Hüttl erklärt auf Nachfrage von VICE Sports, dass beispielsweise Beleidigungen kein Grund für ein Stadionverbot seien. "Gleichwohl werden manchmal Stadionverbote wegen Beleidigungen angedroht oder ausgesprochen", so Hüttl. "Mir sind entsprechende Fälle bekannt, wo diese dann nach Klagen von der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgehoben wurden."

Auch das Stadionverbot im aktuellen Fall könnte wieder gekippt werden. "Ich habe den Verein, der das Stadionverbot ausgesprochen hat, angeschrieben und die Aufhebung beantragt", erklärt Hüttl. Laut des Anwalts habe der betroffene Fan keine Vorstrafen und sei bei Fußballspielen bisher nicht sicherheitsrelevant aufgefallen. Der Fan bestreite, dass er mit dem Eis Oralverkehr simuliert hat, Zeugen würden dies laut Hüttl bestätigen. Auch die angebliche "unkooperative" Verhaltensweise bei der Feststellung seiner Personalien bestreite er und berufe sich ebenfalls auf Zeugen. "Ich denke nicht, dass eine strafbare Handlung überhaupt vorliegt und halte daher natürlich auch keinerlei Strafe für angemessen", so Hüttl.

Eine Aufhebung des Verbots hat der Verteidiger bereits beim Verein eingereicht. Bringt dieser Schritt keine Lösung, werden Hüttl und sein Mandant Anklage erheben.

Fraglich bleibt, warum die Polizisten zu einer Aussage kommen, die den Fan provozierend erscheinen lassen, während Zeugen anscheinend ein anderes Bild haben. Dr. Andreas Hüttl geht im Moment davon aus, dass die harte Strafe auch als Abschreckung für Nachahmer gedacht ist.